Allgemeine Geschäftsbedingungen
FINEART FACTORY GmbH, Naumburger Str. 28, 04229 Leipzig, Stand ab 1. November 2016
1. Gültigkeitsbereich
1.1. Die nachfolgend genannten Leistungs- und Lieferbedingungen gelten für Produkte der Fineart Factory GmbH und für alle vom Hersteller erbrachten Leistungen.
1.2. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung der hier genannten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang einverstanden. Davon abweichende Bedingungen des Kunden, denen von uns nicht schriftlich zugestimmt wurde, bleiben unverbindlich.
1.3. Von uns erstellte Angebote sind freibleibend. Preisnachlässe haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Zugang des Angebotes.
2. Preise
2.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet.
2.3. Bildbearbeitung, Konvertierung von Daten, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden berechnet, soweit nicht anders verabredet. Das individuelle Angebot berücksichtigt bereits diese Aufwendungen.
2.4. Die Preise des Auftragnehmers werden in Euro angegeben.
2.5. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht in der allgemeinen Preisliste enthalten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Aufträge sind bei Abholung bar oder bargeldlos zahlbar. Bei Versand erfolgt die Bezahlung per Vorkasse.
3.2. Bei Rechnungskunden besteht ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Darüber hinaus anfallende Kosten, wie Verzugszinsen und Mahngebühren werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
3.3. Bei Bereitstellung großer Mengen an Bedruckstoffen/Papier oder anderer Vorleistungen kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.
3.4. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, haften bis zur Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages.
3.5. Erstbestellungen in größerem Umfang werden, wenn nicht anders verabredet, nur gegen Vorkasse hergestellt.
4. Auftragsvoraussetzungen
4.1. Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Urheberrechte und berechtigter Besitzer ist. Sollten durch die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, haftet dafür ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragserteilung, die Firma Fineart Factory GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und anfallende Kosten der Rechtsverfolgung, die Fineart Factory GmbH in diesem Zusammenhang entstehen, zu ersetzen.
4.2. Vom Kunden gestellte Originale, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind der Firma Fineart Factory GmbH persönlich zu übergeben oder frei Haus zu liefern. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls persönlich oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden per Versand. Eine hiervon abweichende Zustellung muss vom Kunden ausdrücklich beauftragt werden.
5. Daten
5.1. Werden der Firma Fineart Factory GmbH vom Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, davon eine Sicherungskopie zu erstellen und zu verwahren. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch die Erstellung einer Sicherungskopie hätten vermieden werden können.
5.3. Entstehen Fehldrucke infolge unvollständiger oder nicht korrekter Daten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.4. Für Mängel, die durch Datenübertragungsfehler entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
5.5. Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von SCAN-Daten inklusive Datenträger. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger entstehen.
5.6. Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Schriftarten sowie an eingebundenen Bildvorlagen hat.
6. Lieferung
6.1. Fertiggestellte Aufträge sind bei der Fineart Factory GmbH abzuholen. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, da das Transportrisiko grundsätzlich beim Auftraggeber liegt.
6.2. Es gelten die Liefertermine, die mittels Auftragsbestätigung an den Auftraggeber versandt werden.
6.3. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand und Stromausfall, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. In diesen Fällen haftet die Fineart Factory GmbH nicht.
6.4. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu setzen. Erst wenn die Nachfrist zwei Mal erfolglos verstrichen ist, kann der Auftragnehmer Ersatz verlangen oder vom Auftrag zurücktreten.
6.5. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung nachweisbar auf das Schadenrisiko hingewiesen hat.
7. Beanstandungen
7.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur gestellten Vor- und Zwischendruckergebnisse in jedem Fall genau zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind.
7.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Es müssen mit der Beanstandung sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
7.3. Macht der Kunde bei Vervielfältigungen, Reproduktionen oder Wiedergaben keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach eigenem Ermessen.
7.4. Bei farbigen und monochromen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Wird ein verbindlicher Andruck/Korrekturabzug durch den Kunden gewünscht, muss dieser ausdrücklich verlangt und per schriftliches Angebot bestätigt werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
7.5. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten Farbstoffe können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit verändern. Bei solchen Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht.
7.6. Bei Druck auf Naturpapieren, insbesondere Bütten, sind geringfügige, herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und können somit nicht beanstandet werden.
7.7. Bei offensichtlichen Beanstandungen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist die Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingt dies zwei Mal, so kann der Kunde die Rückabwicklung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Beweislast trägt der Auftraggeber.
8. Haftung, Versicherung
8.1. Dem Auftragnehmer überlassene Originale, Datenträger, Dateien und andere Vorlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Für dennoch auftretenden Verlust oder Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Materialwertes, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Für weitergehende Schäden, wie z. B. Vertragsstrafen, entgangener Gewinn etc. ist die Haftung ausgeschlossen.
8.2. Kundenware für Druckweiterverarbeitungen, insbesondere Kaschierungen, ist dem Auftragnehmer in doppelter Ausführung zu überlassen. Bei Beschädigungen kann keine Haftung übernommen werden.
8.3. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber selbst dafür zu sorgen und die Kosten zu tragen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Fineart Factory GmbH und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Rechtsregeln.
9.2 Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wir können den Kunden aber auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
9.3 Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt.
10. Online-Streitbeilegung
Ab 2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform beigelegt werden. Diese Plattform wurde durch die Europäische Union eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm